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   RG, 15.03.1937 - 5 D 152/37   

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https://dejure.org/1937,412
RG, 15.03.1937 - 5 D 152/37 (https://dejure.org/1937,412)
RG, Entscheidung vom 15.03.1937 - 5 D 152/37 (https://dejure.org/1937,412)
RG, Entscheidung vom 15. März 1937 - 5 D 152/37 (https://dejure.org/1937,412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Das Verbrechen gegen den § 175 a Nr. 3 StGB. kann gegen denselben Minderjährigen sowohl in Tatmehrheit als auch im Fortsetzungszusammenhange begangen werden.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 111
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59

    Führung des Kraftfahrzeugs - Verbotene Bestellung - Verbotene Ermöglichung -

    Sie nimmt zu Recht an, der Angeklagte habe die Jungen mehrmals zur Unzucht verführt; denn diese waren, wie das Urteil feststellt, auch nach der ersten Verführung zu weiteren Unzuchtshandlungen nicht bereit; sie wurden vielmehr hierzu jeweils durch neuerliche Einwirkungen des Angeklagten geneigt gemacht (RGSt 71, 111).
  • BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51

    Rechtsmittel

    Von einer Verführung kann deshalb keine Rede sein, wenn der Minderjährige ohne Beeinflussung seines Willens schon von sich aus zur Unzucht bereit gewesen ist (RGSt 70, 199; 71, 111).

    Die Strafkammer hätte deshalb bei jeder Einzeltat die innere Haltung des R. gewissenhaft untersuchen und das Ergebnis in den Urteilsgründen mitteilen müssen (RGSt 71, 111).

  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 689/51

    Rechtsmittel

    ohne Beeinflussung seines Willens durch den Angeklagten zur Unzucht bereit gewesen sei und sich dazu ohne weiteres preisgegeben habe, hiernach nicht verführt worden sei (RGSt 70, 199; 71, 111); der vorausgegangene erfolglose Beeinflussungsversuch des Angeklagten konnte und musste auch in den beiden späteren erfolgreichen Fällen mitberücksichtigt werden.

    Keinen grundsätzlichen rechtlichen Bedenken begegnet auch die Annahme, der Angeklagte habe die Verbrechen in Fortsetzungszusammenhang begangen (RGSt 71, 111 und RG HRR 1940, 185).

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